Impressum

Reitschule Teltow

Ruhlsdorfer Str 57

14513 Teltow

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reitschule-teltow@web.de

Steuernummer 04626300036, Finanzamt Potsdam

 

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite und Geschäftsführung ist:           Elisabeth Roos

Kontakt Handy: 017621174580

 

E-Mail: biaroos (at) hotmail.com

 


AGBs

1.   Reiten und der Umgang mit dem Pferd erfolgt auf eigene Gefahr.

2.   Das Reiten mit Sicherheitsweste wird nur im Geländeparcours empfohlen.

3.   Das Reiten mit genormter Reitkappe ist Pflicht für alle Schüler.

4.   Gruppenbeiträge sind a) per Einzug oder Lastschrift monatlich zu bezahlen, b) kündbar zum Ende des nächsten Monats.

5.   Gruppenmitglieder müssen spätestens nach 6 Monaten Vereinsmitglieder im Reitverein Reitschule Teltow e.V. werden.

6.   4er, 8er und 10er Karten sind ab dem ersten eingetragenen Datum 12 Monate gültig. Gutscheine sind ab dem Erwerbsdatum 12 Monate gültig.

7.   Einzelstunden müssen vor Beginn der Stunde bezahlt werden.

8.   Einzelstunden müssen per SMS oder Whatsapp 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden, sonst werden sie voll berechnet. Die Absagen haben während der Geschäftszeiten auf das Reitschul-Handy zu erfolgen. Nummer: 0157 / 30208305.

9.   Der Probemonat muss vor Beginn der ersten Einheit gezahlt werden. 1.     .Diese Zahlung berechtigt zu der Teilnahme an der vorbestimmten Gruppe. Nicht wahrgenommene Termine werden nicht zurückerstattet.

10. Nach dem Probemonat wird entschieden, ob ein Gruppenvertag mit der Reitschule eingegangen wird.

11.  Bei Vertragsbeginn binden sich beide Parteien auf die Gruppe, die auf dem Vertrag eingetragen wird. Zeitliches  "Nicht-Einhalten" dieser Vereinbarung von Seiten des Kunden ist kein Sonderkündigungsgrund.

12. Gekaufte Karten oder Gutscheine werden nicht zurück erstattet, können aber innerhalb der Reitschule weiter verkauft werden. Verfallsdaten bleiben bestehen (Siehe Punkt 6: Erstes eingetragene Datum auf der Karte).

13. Wenn der Kunde zu spät zum vereinbarten Termin erscheint, gelten folgende Regeln:

Bei bis zu 10 Minuten Verspätung darf noch mitgeritten werden, wenn der Trainer per SMS oder WhatsApp über die Verspätung bis zum Treffzeitpunkt benachrichtig wurde.

Bei unangekündigter Verspätung bzw. nach 10 Minuten Verspätung verfällt der Anspruch auf die Reiteinheit.

Reiter in den Großpferdegruppen können zur Stunde nachkommen, haben aber kein Anrecht auf eine verlängerte Reitzeit.

 

 

Teltow den 14.3.2016

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